Kurländische Güterurkunden

Urkundentext

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Bauer005

Bf. Nikolaus von Riga belehnt die Bürger Rigas und ihre Erben beiderlei Geschlechts mit dem dritten Teil von Ösel, Kurland und Semgallen, ausgenommen Medeiothe und Uppemele, mit allem weltlichem Recht, dem Zehnten und dem Recht zur Gründung von Kirchen. [Riga], 1231 Aug. 9
Lehnsurkunde
Überlieferung:
Material: Papier
Archiv: Riga, Hist. StaatsA., Best. 8: Riga, Inneres RatsA., Fb. 3 (1220-1773), Capsel a, Akte 21, Bl. 2, 2v, 3
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Bemerkungen
DruckNikolaus wurde 1231 Apr. 8 von Papst Gregor IX. als Bischof von Riga bestätigt (LUB 1 Nr. 108) und im April oder Anfang Mai geweiht (vgl. G. Donner, Kardinal Wilhelm von Sabina S. 160 Anm. 1 und P. Johansen, Estlandliste S. 721). Vermutlich kam er im Juli 1231 nach Livland, wo er sich an die Spitze der Opposition gegen Balduin von Alna stellte. Dem Lehnbrief für die Bürger Rigas von 1231 Aug. 9 ging ein Schiedsspruch voraus, der Balduin zur Herausgabe der Geiseln und Provinzen Kurlands an Bf. Nikolaus zwang (vgl. Bauer 7 [2]). Laut H. Hildebrand, Livonica S. 41f. trat Bf. Nikolaus im Jahr 1231 semgallische Geiseln, vermutlich aus dem zur Teilung gelangenden westlichen Semgallen, an den Orden und die Stadt Riga ab. Schwertbrüderorden und Bürger Rigas dürften somit etwa zeitgleich in ihr Recht auf ein Drittel Kurlands und Semgallens eingetreten sein; der Schutzbrief Friedrichs II. von Sept. 1232 nennt jedenfalls auch Teile Semgallens und Kurlands als im Besitz des Ordens (LUB 1 Nr. 127).