Verhaltensmaßregeln für Deutsche im Generalgouvernement

Staatssekretär Joseph Bühler erlässt Grundsätze für das Verhalten der Deutschen in Polen, 24.4.1940

Grundsätze

für das Verhalten der Deutschen in Polen

Die Dienstleistung in Polen ist Dienst im Feindesland und erfordert von uns Deutschen daher eine besonders verantwortliche Haltung auch außerhalb des Dienstes, die sich stets bewußt ist, daß jeder einzelne gegenüber dem Feindvolk die Ehre und Würde des Deutschen Reiches zu vertreten hat.

Der Generalgouverneur macht die Beachtung nachstehender Richtlinien für alle Angehörigen seiner Verwaltung zur strengsten Dienstpflicht:

  1. Das Bekenntnis zum Deutschtum hat jeder Deutsche, wo es auch immer sei, offen abzulegen. Nicht uniformierte männliche und weibliche Gefolgschaftsmitglieder haben stets die Abzeichen der Partei oder der Gliederungen, denen sie angehören, sichtbar zu tragen. Der verstärkte Zusammenhalt aller Deutschen äußert sich in ständiger Kameradschaft und Hilfsbereitschaft. Der sichtbare Ausdruck unserer Gemeinschaft ist die Grußpflicht aller Uniformierten und der Amtsangehörigen mit dem Deutschen Gruß.
  2. Feindesland erfordert erhöhte Wachsamkeit. Größte Vorsicht ist im Ge­spräch über Dienstangelegenheiten dringendst geboten. Nur äußerste Sorgfalt kann die Ausweispapiere vor schwerwiegendem Mißbrauch bewahren. Insbesondere gefährdet Trunkenheit die notwendige Wachsamkeit und schädigt darüber hinaus das Ansehen des deutschen Beamten schlechthin. Sie ist ein schwerer Verstoß gegen die Manneszucht.
    Feindesland erfordert besondere körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Die gebotenen Gelegenheiten zur Ausbildung im Waffengebrauch und in Leibesübungen sind daher von allen voll zu nützen.
  3. Das Deutschtum im Generalgouvernement Polen untersteht als geschlossene Einheit in allen seinen Äußerungen, bei der Arbeit, beim Sport und beim gesellschaftlichen Verkehr dem Gesetz der nationalsozialistischen Weltanschauung. Diese Einheit setzt sich klar von ihrer Umwelt ab. Einen gesellschaftlichen Verkehr mit Polen oder Juden beiderlei Geschlechts wird jeder Deutsche von sich aus als selbstverständlich zurückweisen. Würdelos und gesundheitsgefährdend sind insbesondere intime Beziehungen zwischen deutschen Männern oder Frauen mit Angehörigen des Feindvolkes. Jede Gelegenheit zum Anknüpfen von Verbindungen zwischen Deutschen und Polen oder Juden (gemeinsamer Tanz, Annehmen von Einladungen, gemeinschaftliches Benutzen von Tischen) ist daher zu vermeiden.
  4. Auch in Glaubensangelegenheiten ist diese Trennung unbedingt zu bewahren. Es stehen den Deutschen aller Bekenntnisse deutsche Seelsorger jederzeit zur Verfügung. Es ist mit der Haltung eines seiner Ehre bewußten Deutschen nicht vereinbar, daß Gottesdienste oder gottesdienstliche Handlungen irgendwelcher Art besucht werden, an denen polnische Geistliche beteiligt sind. Dies gilt insbesondere für Beichte bei polnischen Geistlichen.

Deutscher, zeige in Deinem Gesamtverhalten, daß Du der Aufgabe, die Dir der Führer mit Deiner Berufung nach Polen gestellt hat würdig bist.

Krakau, den 24. April 1940.

Der Chef des Amtes des Generalgouverneurs

Dr. Bühler

Staatssekretär

(APR, Gubernator Dystr. Rad. 77, Bl. 1)

Quelle
Grundsätze für das Verhalten der Deutschen in Polen, in: Hansen, Georg (Hrsg.): Schulpolitik als Volkstumspolitik. Quellen zur Schulpolitik der Besatzer in Polen 1939-1945, Münster 1994, S. 69f. 
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Erstellt
05.06.2012 
Zuletzt geändert
18.04.2018 

Es wird empfohlen, die Quellen stets in der Originalsprache zu zitieren.

Grundsätze für das Verhalten der Deutschen in Polen, in: Herder-Institut (Hrsg.): Dokumente und Materialien zur ostmitteleuropäischen Geschichte. Themenmodul "Deutsche Besatzungspolitik in Polen 1939-1945", bearb. von Markus Roth. URL: https://www.herder-institut.de//digitale-angebote/dokumente-und-materialien/themenmodule/quelle/738/details/1063.html (Zugriff am )