Zur „Erhaltung ehrenhafter kaufmännischer Gesinnung“
Unterhalb des Rates dominierten jahrhundertelang die Gilden der Kaufleute und Handwerker die Politik innerhalb der selbstverwalteten livländischen Städte. Zugelassen waren zu den Gilden nur Einwohner der Stadt, die den rechtlichen Status eines Bürgers für sich in Anspruch nehmen konnten.
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