Einbürgerungen im 17. Jahrhundert
Bürger einer Stadt war, wer das Bürgerrecht genoss, sich eidlich auf die Satzung der Stadt verpflichtete, ehelicher Geburt war, in der Regel auch über Vermögen und Grundbesitz verfügte, Steuern zahlte, spezielle Dienste leistete und im Gegenzug über politische Partizipationsrechte verfügte.
Weiterlesen