Sammeln/Bewahren

Kurländische Seelenrevisionslisten

Gestern Steuerlisten – heute aufschlussreiche Quellen zur Bevölkerungsgeschichte

Historische Steuerlisten wurden von einer Verwaltung angelegt, um eine Übersicht über Personen zu erhalten, die Abgaben in Form von Steuern zu leisten haben. Sie sind heute eine wichtige historische Quelle und verbinden vor allen Dingen Personennamen mit Orten. So kann in ihnen genealogische Forschung ebenso betrieben werden wie Verwaltungsgeschichte. Nicht zuletzt handelt es sich um unverzichtbare Quellen auch für allgemeine demografische Fragestellungen.

Bei der hier vorgestellten Quelle aus der Dokumentesammlung handelt es sich um die sogenannten Kurländischen Seelenrevisionen. Peter der Große führte Anfang des 18. Jahrhunderts zahlreiche Verwaltungsreformen in Russland durch, darunter ab 1718/19 zur Verbesserung des Staatshaushalts auch eine Kopfsteuer. Die Steuerunterlagen wurden alle 10 bis 20 Jahre erneuert – revidiert – daher der Titel „Revisionslisten“. Ab 1795 gehörte auch Kurland zum Russischen Reich, so dass dieses Territorium ab der fünften Revision in die Listen mit aufgenommen wurde. Insgesamt fanden 10 Revisionen statt, die letzte 1856.

Seite aus einer Seelenrevisionsliste von 1811 für das Gut Blankenfeld bei Mitau
Seite aus einer Seelenrevisionsliste von 1811 für das Gut Blankenfeld bei Mitau, Dokumentesammlung Herder-Institut, Signatur: DSHI 540 KSL

Unterteilt nach der Bevölkerung in den Städten und auf dem Land (Güter, Kirchspiele), finden sich in den Listen folgende Informationen: die Namen der Steuerpflichtigen, aber auch die Namen derer, die von der Steuerpflicht entbunden waren (wie zum Beispiel der Adel), die Wohnorte (mit Straßennamen), Billet-Nummern als Nachweis der Behörde, dass die Person rechtmäßig in der Liste steht, die „Nation“, die Personen, die noch im Haushalt anwesend sind, auf den Gütern noch neben den freien die erbuntertänigen Personen.

Die Originale des Bestandes „Kurländische Seelenrevisionslisten“ sind im Historischen Staatsarchiv Lettlands in Riga überliefert. Während des Zweiten Weltkriegs und in der Nachkriegszeit sind jedoch Verluste entstanden, die dadurch ausgeglichen werden können, dass ein großer Teil der Listen in die Verfilmungsaktion im Rahmen der Umsiedlung der Deutschbalten (1939/40) aufgenommen wurden. Somit können die nunmehr in Marburg überlieferten Mikrofilme bzw. davon hergestellte Papierrückvergrößerungen als unikale Überlieferung gelten. Sie sind in einem gemeinsamen Erschließungsprojekt des Archivs des Herder-Instituts und des Historischen Staatsarchivs Lettlands in Riga eingebunden. In der Zeit, als ein solcher Archivkontakt noch nicht möglich war, entstanden anhand der in Marburg überlieferten Kopien Namensregister zu den hier vorgestellten Listen.

SAMMLUNGEN Bd. 2 DIE KURLÄNDISCHEN SEELEN-REVISIONSLISTEN 1797–1834 (1858) Bearb. von ARTHUR HOHEISEL PETER WÖRSTER 1997, VIII, 84 S., 4 Abb., 1 Karte € 4,50 (früher € 9,–) ISBN 978-3-87969-242-2

Dorothee M. Goeze und Peter Wörster

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