Das Stipendienprogramm des Herder-Instituts

Merkblatt zur Vergabe von Stipendien durch das Herder-Institut e.V.

Das Herder-Institut unterstützt als wissenschaftliche Serviceeinrichtung (vom Bund und Bundesländern gefördertes Institut der "Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz") mit seinen Sammlungen und als Forum der wissenschaftlichen Diskussion die Erforschung der Länder und Völker im östlichen Mitteleuropa (Polen, Tschechien, Slowakei, Baltische Staaten) unter besonderer Berücksichtigung der Geschichte der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete in Ostmitteleuropa. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben betreibt das Institut auch eigene Forschung (Satzung des Herder-Instituts e.V., § 2 Abs. 1).

Zur Förderung der Ostmitteleuropaforschung und zum Ausbau des Herder-Instituts zu einer internationalen Begegnungsstätte der Ostmitteleuropaforscher vergibt das Herder-Institut an Wissenschaftler(innen) und Jungakademiker(innen) insbesondere aus ostmitteleuropäischen Ländern Stipendien für einen Forschungsaufenthalt in Marburg.

 

Zielsetzung der Förderung

Mit der Vergabe von Stipendien werden wissenschaftliche Vorhaben aus dem durch das Herder-Institut unterstützten Aufgabenbereich gefördert. Dabei werden vorrangig Projekte mit internationaler Zusammenarbeit zur Aufarbeitung der gemeinsamen Kultur und Geschichte der beteiligten Völker berücksichtigt.

Die Stipendien sollen ausländische (angehende) Wissenschaftler/innen insbesondere aus ostmitteleuropäischen Ländern in die Lage versetzen, die reichhaltigen Bestände in den Sammlungen des Herder-Instituts für ihre Forschungsarbeiten auszuwerten und dabei Kontakte zu Fachkollegen in Deutschland zu knüpfen.

 

Dauer des Stipendiums

Die Dauer des Stipendiums wird nach dem Umfang der Materialien, die die Bewerberin/der Bewerber im Herder-Institut auswerten möchte, bemessen. Sie wird vom Auswahlausschuß des Herder-Instituts nach Prüfung der beantragten Aufenthaltszeit festgelegt. In der Regel soll die Dauer des Stipendiums drei Monate nicht überschreiten. Bei außergewöhnlich umfangreicher Verwendung von Materialien des Herder-Instituts kann sie in Einzelfällen bis auf sechs Monate ausgedehnt werden.

Sollte sich während des Stipendiums herausstellen, daß die Bestände des Herder-Instituts für das Vorhaben mehr Materialien enthalten als vermutet, kann ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts gestellt werden. Der Auswahlausschuß wird hierüber kurzfristig entscheiden.

 

Höhe der Stipendien

  1. Graduierten- bzw. Doktoranden-Stipendium für Personen mit einem ersten Hochschulabschluß 950,00 €
  2. Postdoc-/Forschungs-Stipendium für Personen mit Promotion 1.400,00 €

Zusätzlich werden gewährt:

  • ein Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag (Beitragszuschuß maximal 35,- € monatlich)
  • Sachmittel in Höhe von 51,- € monatlich, insgesamt höchstens 153,- €
  • Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse).

 

Voraussetzungen für die Bewerbung

Die wissenschaftliche Qualifikation des Stipendienbewerbers/der Stipendienbewerberin wird auf der Grundlage der einzureichenden Bewerbungssunterlagen geprüft.

Förderungsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen, Graduierte und Doktoranden/Doktorandinnen, im Ausnahmefall auch fortgeschrittene Studierende, die mit einer Forschungsaufgabe beschäftigt sind. Sie müssen in der Regel in dem Arbeitsbereich des Herder-Instituts bereits wissenschaftliche Leistungen erbracht haben. Der Bewerber/die Bewerberin muß über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und diese schriftlich nachweisen.

In Anbetracht dessen, daß geeignete Kooperationspartner vornehmlich aus den Ländern Ostmitteleuropas zu erwarten sind und ein Aufenthalt in Deutschland vorrangig dort finanzieller Unterstützung bedarf, werden die Stipendien bevorzugt an Bewerber aus Ostmitteleuropa vergeben.

 

Verpflichtungen der Stipendiaten

Die Annahme eines Stipendiums verpflichtet den Stipendiaten/die Stipendiatin während des Aufenthaltes in Marburg,

  • seine/ihre Arbeitskraft auf das in dem Antrag beschriebene Forschungsvorhaben zu konzentrieren
  • das Herder-Institut unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das geförderte Forschungsvorhaben nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden kann
  • keine Erwerbstätigkeit aufzunehmen
  • nach Ablauf des Stipendiums einen Ergebnis- und Erfahrungsbericht vorzulegen
  • es wird seitens des Herder-Instituts erwartet, daß der Bewerber/die Bewerberin am Anfang und/oder am Ende seines/ihres Aufenthaltes das wissenschaftliche Vorhaben in einem Werkstattgespräch mit Mitarbeitern des Herder-Instituts oder in einem öffentlichen Vortrag vorstellt.

 

Verpflichtungen des Herder-Instituts gegenüber den Stipendiaten

Über die finanziellen Leistungen hinaus sorgt das Herder-Institut für einen Arbeitsplatz in den Sammlungen des Instituts und unterstützt den Stipendiaten/die Stipendiatin auch bei anderen organisatorischen Fragen, insbesondere bei der Regelung der Wohnungsfrage. Es ist bereit, im Rahmen der Möglichkeiten einen wissenschaftlichen Mitarbeiter des Hauses zur wissenschaftlichen Betreuung zur Verfügung zu stellen.

Gründe für die Vergabe oder Ablehnung werden nicht mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

 

Bewerbungsunterlagen

An Bewerbungsunterlagen sind beim Herder-Institut einzureichen:

  • ein ausgefülltes Antragsformular
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein bis zwei Gutachten akademischer Lehrer über die wissenschaftliche Qualifikation (bei Doktoranden)
  • eine Veröffentlichungsliste
  • Kopien von Hochschulzeugnissen und von Urkunden über die Verleihung akademischer Grade
  • eine ausführliche Darstellung des Vorhabens in deutscher Sprache (drei bis vier Seiten), wobei folgende Punkte zu berücksichtigen sind: Begründung und Zielsetzung des geplanten Vorhabens,Vorgehensweise und Methode, bereits geleistete Vorarbeiten, Kooperation mit anderen Wissenschaftlern
  • eine Bescheinigung über den Nachweis von Deutschkenntnissen.

 

Antragstermine

Der Antrag auf Gewährung eines Stipendiums sollte für das 1. Halbjahr eines Jahres bis zum 30. September des Vorjahres bzw. für das 2. Halbjahr bis zum 31. März desselben Jahres eingereicht werden.

Die Bewerbungsunterlagen sind zu richten an:

Herder-Institut e.V.
- Der Vorstand -
Gisonenweg 5 - 7
D-35037 Marburg.

Stand: 1. Januar 2002