Das öffentliche Notariat im südlichen Ostseeraum
Dr. Norbert Kersken
Die Institution des öffentlichen Notariats, in Oberitalien seit dem 12. Jh. nachweisbar, fand seit dem frühen 13. Jh. auch in Frankreich und nördlich der Alpen Aufnahme und Verbreitung; im Norden und Nordosten des Reichs setzte es sich allerdings erst im Zuge der Ausbildung des bischöflichen Offizialats seit dem zweiten Viertel des 14. Jh.s durch.
Das öffentliche Notariat repräsentiert einen wichtigen Bereich der Entwicklung der Privaturkunden. Entstanden im Bereich der geistlichen Gerichtsbarkeit, löste es sich allmählich aus dieser Bindung und wurde zu einem allgemeinen Rechtsinstitut. Die öffentlichen Notare nördlich der Alpen haben die Notarstätigkeit fast durchweg als Nebentätigkeit betrieben. Ihr paralleler oder konsekutiver Tätigkeitsbereich lag in einer Reihe von Tätigkeitsfeldern sowohl im geistlichen Bereich in der Bistumsverwaltung als auch im weltlichen Bereich in einer herzoglichen oder städtischen Kanzlei. Der Untersuchungsraum umfaßt das Gebiet der Bistümer des südlichen Ostseeraums (Lübeck, Ratzeburg, Schwerin, rügischer Teil von Roskilde, Cammin, die preußischen Bistümer Ermland, Pomesanien, Kulm und Samland sowie die Bistümer Kurland, Riga und Dorpat). Diese Territorien sind einerseits entwicklungsgeschichtlich zu vergleichen und weisen andererseits einen deutlichen Kommunikationszusammenhang auf.
Ausgangspunkt und Kern der Untersuchung ist die Ermittlung der Personen, die als öffentliche Notare nachgewiesen sind, sowie die Erfassung und Analyse ihrer Beurkundungstätigkeit. Die Zahl wird sich vermutlich auf etwa 1.500-2.000 Personen belaufen. Die Untersuchung setzt mit dem gehäuften Auftreten öffentlicher Notare im dritten Jahrzehnt des 14. Jh.s ein und soll mit der Reichsnotariatsordnung von 1512 schließen.
Am Beginn steht die diplomatische Untersuchung der von öffentlichen Notaren ausgefertigten oder unterfertigten Urkunden (Urkundentypen, -formular, innere und äußere Merkmale; Urkundeninhalt). Die zweite Frage richtet sich auf das persönliche Profil dieser Gruppe. Dabei soll zum einen ihre Betätigung als öffentliche Notare umrissen werden: ihre regionale und lokale Bindung, das Ausmaß und die Art ihrer notariellen Betätigung sowie deren soziale Verortung; ein besonderer Aspekt ist dabei das gemeinsame Wirken von Notaren in der Beurkundungstätigkeit. Zum andern ist ihre sonstige berufliche Betätigung zu untersuchen. Dabei sollen Karriereverläufe nachgezeichnet werden, die als Baustein zu einer Sozialgeschichte des niederen Klerus verstanden werden können.
Eine weitere Frage richtet sich auf die landesgeschichtliche Dynamik, die sich bei diesem prosopographischen Zugriff auf eine Gruppe des niederen Klerus abzeichnet. Diese Gruppenbiographie der öffentlichen Notare im südlichen Ostseeraum führt schließlich zu der Frage danach, ob diese Daten Informationen dazu bieten, daß diese Randzone des römisch-deutschen Reichs, die niederdeutsch-baltischen Territorien, im Spätmittelalter einen kirchen- und kulturgeschichtlich zusammengehörigen Kulturraum konstituieren. Mit dieser Konzeption und Fragestellung sollen über die traditionelle Methodik der Arbeiten zum öffentlichen Notariat hinausgehend Erkenntnismöglichkeiten eröffnet werden, eine Gruppe des niederen Klerus in ihrer kirchen-, sozial- und landesgeschichtlichen Bedeutung zu konturieren.


